Stand: 16. Okt. 2024
Veranstalter
Wildnisschule Odenwald, Einzelunternehmer Stevan Bonitz, Leipziger Str. 22, 64372 Ober- Ramstadt
§ 1 Datenschutz
Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie auf unserer Homepage.
§ 2 Anmeldung, Gesundheit & Eigenverantwortung
Die Anmeldung/ Buchung erfolgt schriftlich über das Buchungsformular der Homepage. Die Anmeldung ist verbindlich; auch dann, wenn die Anmeldebestätigung nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Sollte das Seminar bereits ausgebucht sein, wird der Anmelder unverzüglich darüber informiert. Es bedarf keiner Bestätigung der Anmeldung durch die Wildnisschule Odenwald für einen gültigen Vertrag zwischen Teilnehmer und der Wildnisschule Odenwald. Der Vertrag kommt durch das Absenden der Anmeldung über die Homepage zustande.
Jeder Teilnehmer bestätigt, dass er körperlich und geistig fähig ist, an dem jeweiligen Kurs
teilnehmen zu können. Er ist sich bewusst, dass die Teilnahme an Kursen der Wildnisschule trotz
sicherer Bedingungen Gefahren mit sich bringen kann. Er verpflichtet sich, alle von den Mitarbeitern
der Wildnisschule, sowie deren Weisungsberechtigten und Erfüllungsgehilfen, gegebenen Hinweise
zu beachten.
§ 3 Leistung
Die Ausbildung, Weiterbildung, Seminar, Exkurs, Infotag wird vom Veranstalter gemäß der
Ausschreibung durchgeführt. Er erbringt die darin enthaltenen Leistungen. Sofern in der
Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, sind An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung nicht
im Seminarpreis enthalten und werden gesondert ausgewiesen. Der Umfang der
Veranstaltungsleistungen bestimmt sich nach dem Inhalt der Anmeldebestätigung und nach der
Veranstaltungsbeschreibung.
Geringfügige Änderungen der Leistung; das betrifft die Änderung des Veranstaltungsortes, Änderung
des Veranstaltungsraums innerhalb des Veranstaltungsortes, Änderung der Veranstaltungszeiten
innerhalb eines Veranstaltungstages, Änderung des Veranstaltungsleiters, inhaltliche Umstellung
innerhalb des Programms, Anpassung von praktischen Elementen an die Verhältnisse der
Teilnehmer, witterungsbedingte Änderungen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und ein
Referentenwechsel bleiben vorbehalten. Die Wildnisschule Odenwald wird den Teilnehmer
unverzüglich nach Kenntnis der Änderung oder Abweichung von der Veranstaltungsleistung
informieren.
§ 4 Widerrufsbelehrung für Verbraucher (§ 13 BGB & § 535 BGB)
Sie können lhre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in
Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung
in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an Wildnisschule Odenwald, Stevan Bonitz,
Leipziger Str. 22 in 64372 Ober- Ramstadt, info@wildnisschuleodenwald.de, Tel. 0174 5136078. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
§ 5 Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und gegebenenfalls bezogene Nutzungen (zum Beispiel Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen,
dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl
erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren
ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie lhr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Haben
Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der den Rücktrittsbedingungen zu entnehmen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 6 Zahlungen
Mit der Buchungsbestätigung bekommt der Kunde eine Rechnung. Die Rechnung ist zum vereinbarten Zeitpunkt vor der Veranstaltung zu begleichen. Die jeweiligen Zahlungsmodalitäten der Veranstaltung sind zu beachten und zu folgen. Ratenzahlung sind nach Absprache möglich. Sollte es zum Verzug der Raten kommen ist die gesamte Restsumme sofort fällig. Der Kunde erhält nach der Durchführung der Veranstaltung eine Rechnung. Die Rechnung ist zum genannten Zeitraum ohne Abzüge zu begleichen.
§ 7 Stornokosten, Rücktritt, Teilnehmerwechsel bei Mehrtagesveranstaltungen
Der Rücktritt von einer Veranstaltung ist schriftlich zu erklären. Die Nichtzahlung fälliger Beträge
ersetzt keine Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde von der Veranstaltung zurück oder wird zur
Veranstaltung nicht erschienen, so ist die Wildnisschule berechtigt, von dem Kunden einen
angemessenen Ersatz für die getroffenen Veranstaltungsvorbereitungen und seine Aufwendungen zu
verlangen, welche sich wie folgt aufteilen: (Stornokosten)
Bis 2 Wochen nach Anmeldung: kostenlos inkl. Anzahlung
Bis 6 Monate vor Kursbeginn: 100% der Anzahlung, keine Seminargebühr
Bis 3 Monate vor Kursbeginn: 30 % der Seminargebühr
Bis 6 Wochen vor Kursbeginn: 75 % der Seminargebühr
Bis 3 Wochen vor Kursbeginn: 100 % der Seminargebühr
Für unsere Lehrgänge „Wildnispädagogik 1“, „Wildnispädagogik 2“ und
„Scout Ausbildung“ sowie die Veranstaltungen, die speziell für Firmen ausgelegt sind, gelten
gesonderte Rücktrittsbedingungen:
Bis 2 Wochen nach Anmeldung: kostenlos inkl. Anzahlung
Bis 6 Monate vor Kursbeginn: 100% der Anzahlung
Bis 3 Monate vor Kursbeginn: 40% der Seminargebühr
Bis 8 Wochen vor Kursbeginn: 75 % der Seminargebühr
Bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 100 % der Seminargebühr
Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt diese Regelung erst nach Ende der gesetzlichen
Widerrufsfrist. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie sich durch eine dritte Person ersetzen lassen. Wir können
dem Wechsel der Person widersprechen, wenn diese der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
angegebenen Veranstaltungserfordernisse nicht genügt oder wenn notwendige Voraussetzungen
nicht gegeben sind.
§ 7.1 Stornokosten, Rücktritt, Teilnehmerwechsel bei Tagesveranstaltungen
Unabhängig von den gesetzlichen Widerrufsrechten bieten wir die Möglichkeit, Termine gemäß den folgenden Stornobedingungen zu verschieben oder zu stornieren. Diese Regelung ist eine freiwillige Vereinbarung und ändert nichts am Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts für Veranstaltungen mit festen Terminen. Alle Stornierungen und Umbuchungen müssen schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen.
§ 7.1.a Stornobedingungen für gebuchte Tagesveranstaltungen
§ 7.1.b Umbuchungen für Tagesveranstaltungen:
Sonderregelung für individuell geplante Termine:
Bei Umbuchungen wird der festgesetzte Prozentsatz des bereits gezahlten Betrags berechnet; bei noch offenen Beträgen wird der Prozentsatz zusätzlich erhoben.
§ 8 Absage durch den Veranstalter
Für jede Veranstaltung wird durch den Veranstalter eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt. Eine
Absage der Veranstaltung wegen Unterschreitens dieser Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens
eine Woche vor deren Beginn. Dem Teilnehmer wird daraufhin der Seminarpreis erstattet bzw. muss
dieser nicht geleistet werden. Dies gilt auch infolge höherer Gewalt bzw. einer Erkrankung des
Referenten. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt der Veranstalter für
vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf. Für Gegenstände
die in die Workshops und Schulungsveranstaltungen mitgenommen werden oder für sonstige
unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche
Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernehmen wir
keinerlei Haftung.
§ 8.1 Recht auf Terminverschiebung
Es gibt Situationen im Leben, die unerwartet eintreten können, und das ist völlig in Ordnung. Manchmal müssen wir Veranstaltungen verschieben, sei es wegen zu geringer Teilnehmerzahl, plötzlicher Erkrankung oder höherer Gewalt. In solchen Fällen bieten wir dir einen Ersatztermin an, damit du dennoch die Möglichkeit hast, an unserer Erfahrung teilzunehmen.
Solltest du den Ersatztermin nicht wahrnehmen können, hast du die Möglichkeit, innerhalb von drei Tagen schriftlich abzusagen und eine Rückerstattung zu erhalten. Wir verstehen, dass das Leben manchmal dazwischenkommen kann! Wenn jedoch keine Absage innerhalb dieses Zeitraums erfolgt, gilt der Ersatztermin als bestätigt.
Bitte beachte, dass wir bei Nichterscheinen den Buchungsbetrag gemäß unseren Stornobedingungen einbehalten müssen. Wir drücken die Daumen, dass alles reibungslos verläuft, und freuen uns darauf, gemeinsam mit dir in die wunderbare Verbindung zur Natur einzutauchen!
§ 9 Ausschluss des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann bei einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung nach vorheriger
Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Davon unberührt bleibt der Anspruch
des Veranstalters auf Zahlung des Seminarpreises, wobei dem Teilnehmer der Nachweis eines
geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
§ 10 Mitwirkungspflicht
Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht bei der
Gruppenbegleitperson. Die Wildnisschule Odenwald ist für die Umsetzung des vereinbarten
Programms verantwortlich. Darüberhinausgehende Aufsichtspflichten bedürfen einer vorherigen
Absprache. Den Anweisungen des Trainers, Teamer & Referenten ist Folge zu leisten.
§ 11 Haftung
Die Teamer, Leiter, Trainer, Lehrer der Wildnisschule Odenwald haften für die gewissenhafte
Vorbereitung und die ordnungsgemäße Erbringung der im Vertrag vereinbarten Leistung. Der
Leistungserbringer haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden, die auf ein fahrlässiges Verschulden des Trainers zurückzuführen sind. Wird eine
wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren
vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen
gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder
auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende
Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Der Leistungserbringer Haftet für die nicht
eingehaltenen Regeln und Absprachen, der mit dem Leistungserbringer und den Schülern vereinbart
wurden. Die Wildnisschule Odenwald haftet nicht für verlorengegangene oder beschädigte wertvolle
und elektronische Gegenstände der Teilnehmer. Wir bitten die Teilnehmer, wertvolle und
elektronische Gegenstände nicht zu unserer Veranstaltung mitzunehmen.
§ 12 Haftung der Teilnehmer
Der Teilnehmer haftet für die von ihm herbei geführten Schäden. Dies gilt vor allem auch für
abhanden gekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder durch Beschädigung
unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände, die dem Teilnehmer für die Dauer des Angebotes
leihweise überlassen wurden. Erfolgen Anzeigen oder Forderungen dritter Personen oder Behörden
an uns, deren Verursachung volljährigen Teilnehmern obliegt, indem sie sich nicht an die
Verhaltensmaßregeln halten, die vom Veranstalter bei Beginn des Kurses bekanntgegeben werden,
werden diese Forderungen an den Verursacher weitergeleitet. Wir behalten uns vor, in diesem Fall
gespeicherte Daten (Adressdaten) weiterzugeben.
§ 13 Rücktrittsversicherung/ Seminarabbruchversicherung
Die Veranstaltungspreise enthalten keine Rücktrittskostenversicherung und oder Seminarabbruchversicherung.
Es wird empfohlen, eine derartige Versicherung abzuschließen sowie das Risiko der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit durch entsprechende Versicherungen abzudecken
§ 14 Urheberrecht, Bildrecht
Die Rechte für die Nutzung und Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial, das von der Wildnisschule
Odenwald während der Veranstaltung produziert wird (Fotos, Videos, Tonmitschnitte), werden vom
Teilnehmer auf den Veranstalter übertragen. Produziertes Material darf vom Veranstalter
zur Illustration und zu Werbezwecken publiziert und verwendet werden. Gleichzeitig werden vom
Teilnehmer alle Nutzungsrechte an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bild und Tonmaterial ohne zeitliche Beschränkung an den Veranstalter übertragen. Sämtliche Ansprüche des Kursteilnehmers sind abgegolten.
§ 15 Widerspruch gegen die Bildrechte
Der Teilnehmer hat die Möglichkeit sich gegen die Bildrechte des Veranstalters während des
Anmeldeprozesses auszusprechen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln in seinen übrigen Teilen
wirksam. Anstelle der unwirksamen Klauseln treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag
jedoch im Ganzen unwirksam. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes. Für
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen
ist der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters.